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Öffentlicher-Dienst.Info - Ärzte

Zeiten in einer vorhergehenden beruflichen Tätigkeit können für die Zuordnung zur Entgeltstufe angerechnet werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind. (§19 TV-Ärzte/VKA) Wochenarbeitszeit Die tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Archiv und Tabellen-Übersicht

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